Abrechnung und Kosten

Keine Frage: Der Einsatz des THW kostet Geld. Was letztendlich bezahlt werden muss, steht in vernünftigem Verhältnis zur erbrachten Leistung. Bei Einsätzen, die gegenüber einer Behörde abgerechnet werden müssen, sind dies nur die Kosten, die dem THW aus diesem konkreten Anlass direkt entstanden sind, also keine Verwaltungsgebühren, Vorhaltekosten etc.. Die Abrechnungsrichtlinie des THW bestimmt die zuständige Behörde als Adressaten der Rechnung.

Ihr THW-Geschäftsführer oder -Ortsverband nennt Ihnen gern die gültigen Kostensätze, insbesondere für spezielles Gerät, das in Ihrem Bereich immer wieder gebraucht werden könnte.

Der Vollständigkeit halber sei noch ein Weg der Kostenermäßigung genannt, den Sie vielleicht schon kennen. Dieser kommt unter eng gefassten Voraussetzungen in Frage, wenn das THW an der Einsatztätigkeit ein Ausbildungsinteresse hat.

Kommende Termine

Keine aktuellen Veranstaltungen.

Ausbildung

Unsere wöchentlicher Ausbildungsabend findet immer Mittwochs ab 18 Uhr in unserer Unterkunft statt.

Dienst- und Ausbildungsplan unter Downloads.