THW als Hobby

Sie interessieren sich für den Umgang mit moderner Technik, arbeiten gerne im Team und möchten anderen Menschen helfen? Dann sind Sie bei uns genau richtig.

Doch wann kann ich in das THW aufgenommen werden?  Welche Rechte und Pflichten habe ich und wie sieht's mit Urlaub aus? Antworten auf diese Fragen und vieles Wissenswerte mehr rund um das Technische Hilfswerk finden Sie hier.



Wann kann ich in das THW aufgenommen werden?

In das THW kann ich aufgenommen werden, wenn ich

  •     das 17. Lebensjahr vollendet habe und
  •     noch nicht 60 Jahre alt bin,
  •     die erforderliche Tauglichkeit besitze,


Für interessierte Mädchen und Jungen im Alter zwischen 10 und 17 Jahren besteht die Möglichkeit zur Mitwirkung in einer THW-Jugendgruppe. Die Nachwuchsorganisation des THW hat sich zur Aufgabe gemacht, Jugendliche in spielerischer Form an die Technik des THW heranzuführen und bietet jede Menge interessantes Freizeitprogramm.



Was beinhaltet die Aufnahme ins THW?

Mit ausfüllen des Aufnahmeantrags werden Sie auf unbestimmte Zeit in das THW aufgenommen. Sie unterschreiben ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, das die Leistung humanitärer Hilfe für in Not geratene Menschen sowie Bergung und Schutz von Sachgütern beinhaltet. Damit verpflichten Sie sich, alle Pflichten wahrzunehmen, die mit der wirksamen Erfüllung dieser Aufgaben einhergehen.
Im THW gibt es eine Probezeit von 6 Monaten. In dieser Zeit können beide Seiten ohne Angabe von Gründen das Dienstverhältnis kündigen. Danach kann das Dienstverhältnis durch eine schriftliche Erklärung mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Ein Anspruch auf die Aufnahme in den Dienst der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk besteht nicht.


 
Beruf und Ehrenamt?

Ehrenamt funktioniert nur, wenn den freiwilligen Helferinnen und Helfern dadurch keine Nachteile im Beruf entstehen. Denn ein Einsatz ist nun mal nicht nach Feierabend- oder Urlaubszeiten planbar.

Das liebe Geld:
Das THW sorgt dafür, dass Arbeitgebern der Ausfall Ihrer Arbeitskraft erstattet wird. Somit ist auch die Fortzahlung von Lohn und Gehalt für die Einsatzkräfte gesichert. Dies gilt für angeordnete Einsätze, Übungen, Lehrgänge und sonstige Ausbildungsveranstaltungen. Beruflich Selbständige erhalten gegebenenfalls eine Verdienstausfallerstattung nach der THW-Entschädigungsrichtlinie.

Das Plus des Ehrenamts für Arbeitgeber:
Das THW ist auf die Arbeitsgeber als Partner angewiesen. Denn ohne die Freistellung für einen Einsatz würde das ehrenamtliche Prinzip im Bevölkerungsschutz nicht funktionieren. Das freiwillige Engagement von Mitarbeitern hat aber auch Vorteile für Arbeitgeber. THW-Einsatzkräfte haben nicht nur einen ausgeprägten Sinn für Teamwork und Verantwortung, sie bringen auch viele Zusatzqualifikationen von technischen Ausbildungen über Erste-Hilfe-Kenntnisse bis hin zu Führungsstrategien mit, von denen auch die Arbeitgeber profitieren können.

 

Hinweis:
Diese Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei weiteren Fragen steht Ihnen der THW-Ortsbeauftragte oder die THW-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

Kommende Termine

Keine aktuellen Veranstaltungen.

Ausbildung

Unsere wöchentlicher Ausbildungsabend findet immer Mittwochs ab 18 Uhr in unserer Unterkunft statt.

Dienst- und Ausbildungsplan unter Downloads.