THW und Feuerwehr
 

THW und Feuerwehr

Die Feuerwehren sind und bleiben die tragende Kraft in der friedensmäßigen Gefahrenabwehr in Deutschland. Das THW kann in diesem Aufgabenbereich nur ergänzend auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen der Kommunen und Länder herangezogen werden. Dies ist der Fall, wenn personelle oder sachliche Unterstützung oder spezielle Fachkunde und Ausstattung gebraucht werden.

Wer führt im Einsatz?

Im Einsatzfall werden die THW-Einheiten grundsätzlich der örtlichen Einsatzleitung unterstellt und erhalten von dieser ihre Einsatzaufträge. In der Regel obliegt die Einsatzleitung der Feuerwehr.
 
Im Rahmen der Führungsorganisation des Bedarfsträgers kann die Einsatzleitung Einsatzabschnitte oder Untereinsatzabschnitte bilden.
 
Wenn in diesen überwiegend THW-Kräfte eingesetzt werden, kann das THW beauftragt werden, diese Einsatzabschnitte/Untereinsatzabschnitte zu führen. Dies erfolgt durch eine THW-Führungsstelle.
 
Amtshilfeersuchen können an jede Ebene des THW (Ortsbeauftragter, Landesbeauftragter/Geschäftsführer, THW-Leitung) gerichtet werden. Das THW leitet intern diese Anforderungen an die jeweils zuständige Ebene weiter.
 
Die Bundesanstalt THW entscheidet aufgrund der Anforderung im Rahmen ihrer verfügbaren Möglichkeiten über Art und Umfang des THW-Einsatzes.